Das Erbrecht hat sich zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt neben
dem Familienrecht bzw. dem Lebenspartnerschaftsrecht entwickelt.
Auf diesem Gebiet berate ich Sie gern.
Die außergerichtliche Beratung als Vorsorge umfasst insbesondere
• |
die individuelle Testamentsgestaltung und |
• |
die Ausstellung von Patientenverfügungen sowie von
Vollmachten, insbesondere für den Fall der Pflegebedürftigkeit |
Gerichtliche Tätigkeiten betreffen unter anderem
• |
Pflichtteilsansprüche |
• |
Pflichtteilsergänzungsansprüche |
• |
Testamentsanfechtungen und |
• |
Testamentsauslegungen |