FAMILIENRECHT // ERBRECHT

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Erbrecht

Das Erbrecht hat sich zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt neben dem Familienrecht bzw. dem Lebenspartnerschaftsrecht entwickelt.
Auf diesem Gebiet berate ich Sie gern.
Die außergerichtliche Beratung als Vorsorge umfasst insbesondere


die individuelle Testamentsgestaltung und

die Ausstellung von Patientenverfügungen sowie von Vollmachten, insbesondere für den Fall der Pflegebedürftigkeit

Gerichtliche Tätigkeiten betreffen unter anderem


Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsergänzungsansprüche

Testamentsanfechtungen und

Testamentsauslegungen