Als Fachanwältin bin ich im gesamten Bereich des Familienrechts (auch mit
Auslandsbezug) tätig. Neben praktischen Erfahrungen ist mir die laufende
Weiterbildung in theoretischen Fragen wichtig, um "über den Tellerrand"
schauen zu können. Bei Selbständigen werden auch steuerliche und
unternehmensorientierte Aspekte mit einbezogen.
Die intensive Auseinandersetzung mit den zahlreichen Schnittstellen des
Familienrechts zu Steuerrecht, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
gehört ebenfalls zu diesem Aufgabengebiet. Das Ziel ist dabei immer eine
kompetente und praxisorientierte Lösung für alle Probleme im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung in allen tatsächlichen und rechtlichen Aspekten.
Dazu gehört die Beratung bei:
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Unterhaltszahlungen (auch bei Bedarfsberechnung, also bei Einkommen des Pflichtigen über € 10.000,00 netto) |
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Zugewinnausgleichsberechnung (insbesondere bei freiberuflicher Praxisbewertung und Bewertung von Immobilien) |
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Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums |
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Kindschaftsrecht (Umgang, Sorge, Vaterschaft) |
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Versorgungsausgleich |